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Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht

Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen

Was ist versichert?

Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt

Die Kfz-Haftpflichtversicherung stellt Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs

und deswegen gegen Sie oder den Kfz-Haftpflichtversicherer Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden.

Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.

Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche
Sind Schadenersatzansprüche begründet, leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung Schadenersatz in Geld.

Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrt die Kfz-Haftpflichtversicherung diese auf ihre Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.