Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht
Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen
Was ist versichert?
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt
Die Kfz-Haftpflichtversicherung stellt Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs
- Personen verletzt oder getötet werden,
- Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,
- Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden),
und deswegen gegen Sie oder den Kfz-Haftpflichtversicherer Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden.
Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche
Sind Schadenersatzansprüche begründet, leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung Schadenersatz in Geld.
Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrt die Kfz-Haftpflichtversicherung diese auf ihre Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.